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Beschluss

12 ME 93/23

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2023:0823.12ME93.23.00
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Leitsätze
Jedenfalls für das im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt (mit mehr als 1,6 BAK) mit dem Fahrrad ausgesprochene Verbot, (fahrerlaubnisfreie) Fahrzeuge zu führen, stelllt § 3 FeV eine hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Regelung dar.
Entscheidungsgründe
Jedenfalls für das im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt (mit mehr als 1,6 BAK) mit dem Fahrrad ausgesprochene Verbot, (fahrerlaubnisfreie) Fahrzeuge zu führen, stelllt § 3 FeV eine hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Regelung dar.