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Beschluss

13 E 273/13

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2013:1113.13E273.13.00
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Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Februar 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.