Beschluss
6 A 187/16
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0122.6A187.16.00
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Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Stadtoberinspektorin a.D., die im Berufungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verweigerung von Akteneinsicht begehrt.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag einer Stadtoberinspektorin a.D., die im Berufungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verweigerung von Akteneinsicht begehrt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt