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Beschluss

6 A 187/16

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2018:0122.6A187.16.00
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Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Stadtoberinspektorin a.D., die im Berufungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verweigerung von Akteneinsicht begehrt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag einer Stadtoberinspektorin a.D., die im Berufungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verweigerung von Akteneinsicht begehrt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt