Beschluss
4 A 2549/20
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0209.4A2549.20.00
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Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 4.8.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird zugelassen.
Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klägerin gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 4.8.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird zugelassen. Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.