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Beschluss

6 A 1806/21

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:0228.6A1806.21.00
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Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Klägers, dessen Einstellung wegen Zweifeln an der körperlichen Eignung abgelehnt worden war, weil er bei seinem bisherigen Dienstherrn langfristig erkrankt war und dieser ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet hatte.

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. Juni 2021 wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag eines Klägers, dessen Einstellung wegen Zweifeln an der körperlichen Eignung abgelehnt worden war, weil er bei seinem bisherigen Dienstherrn langfristig erkrankt war und dieser ein Zurruhesetzungsverfahren eingeleitet hatte. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. Juni 2021 wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.