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Beschluss

10 A 2790/21

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:1129.10A2790.21.00
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Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten wird verworfen.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung der Beigeladenen wird abgelehnt.

Von den Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten wird verworfen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung der Beigeladenen wird abgelehnt. Von den Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst. Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.