Beschluss
2 BS 91/04
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Der wiederholte außerdienstliche Cannabiskonsum eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe stellt ein schweres Dienstvergehen dar, das geeignet ist, die Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis zu rechtfertigen.
Entscheidungsgründe
Der wiederholte außerdienstliche Cannabiskonsum eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe stellt ein schweres Dienstvergehen dar, das geeignet ist, die Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis zu rechtfertigen.