Beschluss
4 A 172/08
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Ein übernommenes hohes finanzielles Risiko kann nicht durch den weitgehenden Erlass eines Beitrags, der letztlich zu Lasten des Leistungsniveaus des Versorgungswerks der Rechtsanwälte gehen würde, ausgeglichen werden.
Entscheidungsgründe
Ein übernommenes hohes finanzielles Risiko kann nicht durch den weitgehenden Erlass eines Beitrags, der letztlich zu Lasten des Leistungsniveaus des Versorgungswerks der Rechtsanwälte gehen würde, ausgeglichen werden.