OffeneUrteileSuche
Beschluss

5 B 256/12

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

4mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

4 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
Die Ermessensentscheidung über die Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Folgebe-scheides wird durch die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs gegen ihn mitbestimmt, so dass dessen Vollzug regelmäßig ohne Sicherheit auszusetzen ist, wenn er sicher oder zumindest mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Daneben ist dem Steuerausfallrisiko bei Aussetzung ohne Sicherheit gegenüberzustellen, ob und inwieweit der Steuerschuldner eine Sicherheit mit zumutbarer Anstrengung leisten kann. Gleichgültig ist hingegen die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen den Grundlagenbescheid, jedenfalls soweit er nicht offenkundig fehlerhaft ist, und ob dessen Vollzug ohne Sicherheit ausgesetzt wurde.
Entscheidungsgründe
Die Ermessensentscheidung über die Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Folgebe-scheides wird durch die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs gegen ihn mitbestimmt, so dass dessen Vollzug regelmäßig ohne Sicherheit auszusetzen ist, wenn er sicher oder zumindest mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Daneben ist dem Steuerausfallrisiko bei Aussetzung ohne Sicherheit gegenüberzustellen, ob und inwieweit der Steuerschuldner eine Sicherheit mit zumutbarer Anstrengung leisten kann. Gleichgültig ist hingegen die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen den Grundlagenbescheid, jedenfalls soweit er nicht offenkundig fehlerhaft ist, und ob dessen Vollzug ohne Sicherheit ausgesetzt wurde.