Beschluss
3 B 332/17
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
7mal zitiert
1Zitate
Zitationsnetzwerk
8 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Regelungszweck von § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG ist Kinder und Jugendliche vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Spielhallen in ihrem täglichen Lebensumfeld um Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schützen und einem „Reiz des Verbotenen“ für Minderjährige entgegenzuwirken (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
Entscheidungsgründe
Regelungszweck von § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG ist Kinder und Jugendliche vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Spielhallen in ihrem täglichen Lebensumfeld um Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schützen und einem „Reiz des Verbotenen“ für Minderjährige entgegenzuwirken (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris Rn. 22 m. w. N.).