Einstweilige Anordnung
2 BvR 2767/09
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom
VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Die einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.