OffeneUrteileSuche
Einstweilige Anordnung

2 BvR 2767/09

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
12mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

12 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Tenor Die einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.