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Beschluss

5 A 4504/23

VG Hannover, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGHANNO:2024:0404.5A4504.23.00
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Leitsätze
1. § 24 Abs. 7 AsylG bildet eine absolute Höchstfrist für Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2. Die Voraussetzungen des § 24 Abs. 5 AsylG liegen im Hinblick auf den Sudan nicht (mehr) vor.
Entscheidungsgründe
1. § 24 Abs. 7 AsylG bildet eine absolute Höchstfrist für Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2. Die Voraussetzungen des § 24 Abs. 5 AsylG liegen im Hinblick auf den Sudan nicht (mehr) vor.