Beschluss
6 A 1510/17
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0917.6A1510.17.00
26mal zitiert
Zitationsnetzwerk
26 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Erfolgloser Antrag einer Steueramtfrau, die mit ihrer Klage Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung begehrt.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag einer Steueramtfrau, die mit ihrer Klage Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung begehrt. Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.