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Beschluss

6 A 1510/17

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2018:0917.6A1510.17.00
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Leitsätze

Erfolgloser Antrag einer Steueramtfrau, die mit ihrer Klage Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung begehrt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag einer Steueramtfrau, die mit ihrer Klage Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung begehrt. Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.