Beschluss
4 A 689/24
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0412.4A689.24.00
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Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30.1.2024 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30.1.2024 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird abgelehnt.