Beschluss
2 B 376/13
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Im Rahmen der Anzahl der verfügbaren Plätze in einem Gymnasium haben die Eltern einen Anspruch auf Unterrichtung ihres Kindes in der gewählten zweiten Fremdsprache. Maßgebend für die Ermittlung der verfügbaren Plätze sind die sächlichen, räumlichen und personellen Verhältnisse der einzelnen Schule.
Entscheidungsgründe
Im Rahmen der Anzahl der verfügbaren Plätze in einem Gymnasium haben die Eltern einen Anspruch auf Unterrichtung ihres Kindes in der gewählten zweiten Fremdsprache. Maßgebend für die Ermittlung der verfügbaren Plätze sind die sächlichen, räumlichen und personellen Verhältnisse der einzelnen Schule.