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Beschluss

3 A 115/15

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Die Gefahren, die insbesondere vom gewerbsmäßigen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, sind schwerwiegend und berühren ein Grundinteresse der Gesellschaft. Angesichts dessen kommt generalpräventiven Aspekten auch im Rahmen der Entscheidung, auf welche Dauer die Wirkungen einer Ausweisung zu befristen ist, grundsätzlich ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken.
Entscheidungsgründe
Die Gefahren, die insbesondere vom gewerbsmäßigen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, sind schwerwiegend und berühren ein Grundinteresse der Gesellschaft. Angesichts dessen kommt generalpräventiven Aspekten auch im Rahmen der Entscheidung, auf welche Dauer die Wirkungen einer Ausweisung zu befristen ist, grundsätzlich ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken.