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Urteil

5 A 544/14

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
1. Zur Erforderlichkeit des Personal- und Fahrzeugeinsatzes bei der Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr. 2. Zur Mitverantwortung des Straßenbaulastträgers (hier verneint).
Entscheidungsgründe
1. Zur Erforderlichkeit des Personal- und Fahrzeugeinsatzes bei der Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr. 2. Zur Mitverantwortung des Straßenbaulastträgers (hier verneint).