Urteil
5 A 544/14
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
1. Zur Erforderlichkeit des Personal- und Fahrzeugeinsatzes bei der Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr. 2. Zur Mitverantwortung des Straßenbaulastträgers (hier verneint).
Entscheidungsgründe
1. Zur Erforderlichkeit des Personal- und Fahrzeugeinsatzes bei der Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr. 2. Zur Mitverantwortung des Straßenbaulastträgers (hier verneint).