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§ 423
§ 423 STPO
16 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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16 Entscheidungen
Tiefenanalyse
Bundesgericht
13.12.2018
3 StR 307/18
19 zitiert von
Bundesgericht
28.05.2020
3 StR 364/19
Die Einziehung von Wertersatz gegenüber dem Tatbeteiligten ist auch dann zulässig, wenn bei dem Drit…
5 zitiert von
Bundesgericht
28.05.2020
3 StR 364/19
4 zitiert von
Bundesgericht
16.11.2023
3 StR 72/23
4 zitiert von
Bundesgericht
25.01.2023
1 StR 288/22
4 zitiert von
Bundesgericht
16.11.2023
3 StR 72/23
3 zitiert von
Bundesgericht
25.01.2023
1 StR 288/22
1 zitiert von
Bundesgericht
13.12.2018
3 StR 307/18
In den Fällen der erweiterten Einziehung gemäß § 73a Abs. 1 StGB hindert ein von dem Angeklagten erk…
1 zitiert von
—
24.02.2012
6 AuslA 113/11 - 6 -
• Die Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit ergangenen Urteils ist zulässig, wenn das …
Oberlandesgericht
24.02.2012
6 AuslA 113/11 - 6 -
—
19.01.2022
11 Qs 3/22
Ein Einziehungsbeteiligter ist auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Hinblick auf das Gese…
—
27.02.2025
7 Ws 260/24, 7 Ws 58/25
1. Der Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung wird mit Rechtskraft der Einziehungsen…
—
04.02.2025
3 Ws 409/24
Die Entscheidung über die Einziehung nach Abtrennung (§ 423 StPO) ist auch bei Überschreitung der in…
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06.03.2020
1 Ws 29/20, 1 Ws 30/20
Nach § 143 Abs. 1 StPO n.F. wirkt die Pflichtverteidigerbestellung nicht mehr für das Wiederaufnahme…
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12.07.2018
11 Ns 507 Js 1367/12
• Die Entscheidung über die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB kann nach dem Gesetz zur Reform der Vermö…
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02.11.2021
2 Ss 121/21