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§ 28
§ 28 ZPO
16 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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16 Entscheidungen
Tiefenanalyse
Bundesgericht
24.06.2008
X ARZ 69/08
14 zitiert von
Bundesgericht
27.09.2013
V ZR 232/10
6 zitiert von
Bundesgericht
27.09.2013
V ZR 232/10
6 zitiert von
Oberlandesgericht
12.04.2007
2 W 66/07
5 zitiert von
—
22.03.2021
17 AR 3/21
2 zitiert von
—
30.04.2025
101 AR 32/25 e
1. Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes führt noch nicht zu der Bewertung, dass auch dieser Ort den M…
—
27.08.2021
12 Ga 62/21
1. Nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermes…
—
19.03.2025
101 AR 15/25 e
1. Ansprüche aus einem unentgeltlichen Wohnungsrecht unterliegen nicht der ausschließlichen Zuständi…
—
28.11.2024
102 AR 132/24 e
1. Nachlassverbindlichkeiten iSd § 28 ZPO sind die nach § 1967 BGB vom Erblasser herrührenden Schuld…
Oberlandesgericht
27.11.2013
1 AR 25/13
—
16.01.2018
32 SA 57/17
Wird eine gegen den Erblasser begründete Darlehnsverbindlichkeit gegen mehrere, gesamtschuldner…
—
27.11.2013
1 AR 25/13
Im Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen nicht in § 27 ZPO genannter Nachlassverbindl…
—
24.10.2012
3 C 386/12
—
12.04.2007
2 W 66/07
• Bei Ansprüchen aus der Abwicklung des Nachlasses handelt es sich um Nachlasserbenschulden, die gru…
—
08.01.2008
1 UH 6/07
• Bei Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten gegen mehrere Erben begründet die Inanspruchnahme…
—
24.10.2012
3 C 386/12
• Der Eintritt der Erben in das Wohnhaus des Erblassers unmittelbar nach dessen Tod begründet grunds…