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Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

2 BvR 1282/11

BVerfG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2016:rs20161027.2bvr128211
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Entscheidungsgründe
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.