Beschluss
4 A 427/16
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0209.4A427.16.00
30mal zitiert
Zitationsnetzwerk
30 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Tenor
1. Das Gesuch, Herrn Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. C. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt
Entscheidungsgründe
1. Das Gesuch, Herrn Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. C. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt