Beschluss
5 A 223/20
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0504.5A223.20.00
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Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das am 9. Dezember 2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das am 9. Dezember 2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.