Beschluss
3 A 299/14
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Von Bedeutung für die Zuordnung zu einer der in § 3 Abs. 1 SächsStrG aufgeführten Stra-ßenklassen ist nicht nur die Quantität der durch die Straße vermittelten Verkehrsbeziehungen, sondern auch die durch die Funktion im Verkehrsnetz bestimmte Qualität der Straße.
Entscheidungsgründe
Von Bedeutung für die Zuordnung zu einer der in § 3 Abs. 1 SächsStrG aufgeführten Stra-ßenklassen ist nicht nur die Quantität der durch die Straße vermittelten Verkehrsbeziehungen, sondern auch die durch die Funktion im Verkehrsnetz bestimmte Qualität der Straße.