Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
1 BvR 3386/08
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom
VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2017:rs20170120.1bvr338608
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Entscheidungsgründe
Tenor Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 250.000,- € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.