Urteil
3 LD 1/23
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:1127.3LD1.23.00
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Leitsätze
Die Mitglieschaft eines JVA-Beamten bei einem inzwischen verbotenen "Chapter" der Rockergruppe "Bandidos" und seine dortige hervorgehobene Tätigkeit sind mit der beamtenrechtlichen Wohlverhaltenspflicht nicht zu vereinbaren und führen zu seiner Enfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Entscheidungsgründe
Die Mitglieschaft eines JVA-Beamten bei einem inzwischen verbotenen "Chapter" der Rockergruppe "Bandidos" und seine dortige hervorgehobene Tätigkeit sind mit der beamtenrechtlichen Wohlverhaltenspflicht nicht zu vereinbaren und führen zu seiner Enfernung aus dem Beamtenverhältnis.