Urteil
3 A 64/14
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
12mal zitiert
Zitationsnetzwerk
12 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
1. Dem Versammlungsleiter kommt keine "Sachwaltereigenschaft" zu, die es ihm ermöglicht, sämtliche rechtlichen Interessen der Versammlungsteilnehmer zu vertreten. 2. Zu der Frage, ob die Einschließung einer Versammlung mittels Polizeikette als Minusmaßnahme nach § 15 Abs. 3 VersG zulässig ist.
Entscheidungsgründe
1. Dem Versammlungsleiter kommt keine "Sachwaltereigenschaft" zu, die es ihm ermöglicht, sämtliche rechtlichen Interessen der Versammlungsteilnehmer zu vertreten. 2. Zu der Frage, ob die Einschließung einer Versammlung mittels Polizeikette als Minusmaßnahme nach § 15 Abs. 3 VersG zulässig ist.