Beschluss
2 B 1701/19
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.2B1701.19.00
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Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte, mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte, mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt