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§ 408b
§ 408b STPO
15 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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15 Entscheidungen
Tiefenanalyse
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29.05.2012
1 Ws 30/12
Die Bestellung nach § 408b StPO bezieht sich nur auf das Strafbefehlsverfahren und gilt nicht für di…
4 zitiert von
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17.09.2014
1 Ws 126/14
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Strafbefehlsverfahren nach § 408b Satz 1 StPO ist auf da…
4 zitiert von
Landgericht
07.05.2013
1 Qs 26/13
2 zitiert von
—
12.08.2009
12 Qs 90/09
• Bei Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO nur für das Strafbefehlsverfahren begrün…
2 zitiert von
—
15.06.2017
1 Ss 96/17
• Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b Satz 1 StPO im Strafbefehlsverfahren wirkt au…
2 zitiert von
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07.04.2017
6 Qs 9/16
Nr. 4141 RVG-VV ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der Verteidiger auf den Erlass eines - vom An…
1 zitiert von
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29.07.2010
1 Ws 344/10
• Die nach § 408b StPO bestellte Pflichtverteidigerin ist als Vollverteidigerin anzusehen; ihre Täti…
1 zitiert von
—
16.04.2012
29 Ds 552/12
• Bei Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO für das Strafbefehlsverfahren ist die Tä…
1 zitiert von
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15.11.2018
5 Qs 58/18
Einem Angeklagten ist in den Fällen des § 408b StPO jedenfalls dann der von ihm gewünschte Verteidig…
1 zitiert von
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11.09.2009
2 Ws 386/09
• Die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO umfasst jedenfalls auch die Vertretung i…
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21.02.2002
2a Ss 265/01 - 91/01 II
• Die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO gilt nur für das Strafbefehlsverfahren u…
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13.06.2024
2 Qs 80/24
1. Die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl ist entsprechend § 44 S. 2 StPO als un…
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05.03.2019
6 Cs 33 Js 15758/17
1. Die Pflichtverteidigerbestellung gem. § 408b StPO erstreckt sich auch auf die Hauptverhandlung na…
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07.05.2013
1 Qs 26/13
• Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO beschränkt sich auf das summarische Stra…
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27.05.2008
III-3 Ws 160/08
• Die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO umfasst für das Strafbefehlsverfahren di…