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Urteil

3 LD 14/23

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2025:0424.3LD14.23.00
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Leitsätze
Zur Frage des Verstoßes eines Beamten gegen seine Pflicht, für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten ( § 33 Abs. 1 Satz 3, 2. Alt. BeamtStG ) sowie gegen seine Pflicht, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (§ 33 Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. BeamStG); Tathandlungen: kontextloses Übersenden von Bild- und Videodateien in WhatsApp-Einzel- und Gruppen-Chats sowie kontextlosesr Empfang solcher Dateien, ohne hierauf adäquat zu reagieren.
Entscheidungsgründe
Zur Frage des Verstoßes eines Beamten gegen seine Pflicht, für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten ( § 33 Abs. 1 Satz 3, 2. Alt. BeamtStG ) sowie gegen seine Pflicht, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (§ 33 Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. BeamStG); Tathandlungen: kontextloses Übersenden von Bild- und Videodateien in WhatsApp-Einzel- und Gruppen-Chats sowie kontextlosesr Empfang solcher Dateien, ohne hierauf adäquat zu reagieren.