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§ 307
§ 307 INSO
28 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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28 Entscheidungen
Tiefenanalyse
Bundesgericht
17.03.2005
IX ZB 260/03
16 zitiert von
Bundesgericht
10.10.2013
IX ZB 229/11
15 zitiert von
—
01.12.2000
2 W 202/00
8 zitiert von
—
29.08.2001
2 W 104/01
2 zitiert von
Bundesgericht
12.01.2006
IX ZB 140/04
2 zitiert von
—
20.02.2009
6 T 13/09
• Einwendungen gegen einen Schuldenbereinigungsplan sind vom Einwendungsgläubiger innerhalb der Mona…
1 zitiert von
Bundesgericht
12.12.2024
IX ZB 4/24
1. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens entsteht zur Gänze bere…
1 zitiert von
Bundesgericht
10.10.2013
IX ZB 229/11
1. Bei der öffentlichen Bekanntmachung von Beschlüssen des Insolvenzgerichts im Internet auf der län…
1 zitiert von
—
21.03.2002
72 IK 16/02
1 zitiert von
—
22.09.2011
64 IK 268/11
• Die Anhörungsrüge nach §321a ZPO ist das richtige Rechtsbehelfsmittel gegen die unterbliebene Anhö…
1 zitiert von
—
08.07.2002
5 T 290/02
—
14.12.2011
71 IK 189/11
• Die Voraussetzungen für eine Zustimmungsersetzung nach § 309 Abs. 1 InsO sind erfüllt, wenn sowohl…
—
08.07.2002
5 T 290/02
• Einwendungen gegen einen Schuldenbereinigungsplan sind innerhalb der Notfrist des § 307 Abs.1 InsO…
—
29.08.2001
2 W 104/01
• Gegen die Anordnung des Insolvenzgerichts, dem Schuldner Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung e…
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01.12.2000
2 W 202/00
• Bei der Prüfung der für eine Ersetzung der Zustimmung nach § 309 Abs.1 InsO erforderlichen Kopfmeh…
—
20.09.2000
24 T 121/00
• Für das Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § …
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22.12.2000
2 W 164/00
• Eine innerhalb der Frist des § 307 Abs. 1 InsO unter Vorbehalt erklärte Zustimmung ist keine einde…
Landgericht
17.05.2016
8 T 74/16
—
22.12.2000
2 W 165/00
• Eine unter dem Vorbehalt abgegebene Stellungnahme eines Gläubigers nach § 307 Abs. 1 InsO gilt nic…
Bundesgericht
12.12.2024
IX ZB 4/24
—
22.12.2000
2 W 165/00
Bundesgericht
20.02.2003
IX ZA 29/02
Bundesgericht
23.01.2003
IX ZB 252/02
—
07.10.2002
505 IN 29/02
—
22.12.2000
2 W 164/00
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