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§ 1617b
§ 1617b BGB
19 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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19 Entscheidungen
Tiefenanalyse
Bundesgericht
13.11.2019
XII ZB 118/17
1. Hat das erste Kind eines Elternpaares seinen Namen zunächst kraft Gesetzes erlangt und üben die E…
18 zitiert von
—
24.06.2013
3 W 12/13
§ 1617b BGB eröffnet nicht die Möglichkeit, einen zwischenzeitlich durch Einbenennung erworbenen Nam…
3 zitiert von
—
24.06.2013
3 W 12/13
• § 1617b BGB erlaubt nur die Neubestimmung des nach § 1617a BGB erworbenen Geburtsnamens, nicht die…
3 zitiert von
Bundesgericht
05.07.2023
XII ZB 155/20
1. Ein minderjähriges Kind teilt im Hinblick auf das Personalstatut die Flüchtlingseigenschaft seine…
1 zitiert von
—
08.10.2021
1 W 1521/20
Eine Namens(neu)bestimmung kann bei gemeinsamer Sorge nach § 1617 Abs. 1 BGB oder § 1617b Abs. 1 BGB…
1 zitiert von
Oberlandesgericht
19.02.2016
5 UF 171/15
1 zitiert von
Bundesgericht
03.02.2021
XII ZB 391/19
1. Die Bestimmung des Geburtsnamens nach § 1617b Abs. 1 BGB richtet sich auf den vom Elternteil, des…
1 zitiert von
—
14.09.2021
31 Wx 244/21
Grundsätzlich ist die Namenserteilung nach § 1617b Abs. 1 BGB auch dann zulässig, wenn die Namensfüh…
1 zitiert von
—
19.02.2016
5 UF 171/15
1. Die Vorschriften der §§ 1616 ff. BGB gelten nur für den Geburtsnamen, also den Nachnamen des Kind…
1 zitiert von
—
27.11.2024
20 W 229/23
1 zitiert von
—
09.05.2018
XII ZB 47/17
• Die Wahl einer fremden Rechtsordnung für die Namensfestlegung eines Kindes gemäß Art.10 Abs.3 EGBG…
—
28.10.2022
20 W 250/21
—
08.08.2017
1 W 187/17, 1 W 193/17
Ist die Identität beider Eltern nicht nachgewiesen, stehen als Geburtsname des Kindes gemäß §§ 1617,…
—
28.01.2016
3 K 361.15
1. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann den Familiennamen eines deutschen Staatsangehörigen auf An…
—
16.12.2015
XII ZB 405/13
• Eine Neubestimmung des Kindesnamens nach § 1617b Abs.1 BGB ist jedenfalls unzulässig, solange die …
—
25.11.2005
I-3 Wx 202/05
• Die Untätigkeit der Eltern innerhalb der dreimonatigen Frist des §1617b Abs.1 BGB führt nicht in j…
—
08.12.2005
11 Wx 12/05
• Die Heirat der Eltern begründet gemeinschaftliche elterliche Sorge und eröffnet nach §1617b Abs.1 …
—
25.01.2013
OVG 7 S 16.13, OVG 7 M 24.13
1. Soweit zunächst „vollumfänglich auf die Begründung des Antrages gemäß § 123 VwGO vom ...“ verwies…
—
08.10.2003
I-3 Wx 242/03
• Die dreißig tägige Ausschlussfrist des § 1617b Abs.1 BGB ist materiell-rechtlich und beginnt mit d…