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Beschluss

6 A 2586/12

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2013:0617.6A2586.12.00
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Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Studienrats, dessen Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gerichtet ist.

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist nach dem LPVG nicht beteiligungspflichtig.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Studienrats, dessen Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gerichtet ist. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist nach dem LPVG nicht beteiligungspflichtig. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt