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Beschluss

4 LA 21/24

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2024:0627.4LA21.24.00
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Leitsätze
Die Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, auch dann im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG n.F. das Kindeswohl und/oder familiäre Bindungen entgegenstehen können, wenn der weitere Aufenthalt des betreffenden Kindes bzw. Familienmitglieds im Bundesgebiet "nur" gemäß § 55 AsylG zur Durchführung seines Asylverfahrens gestattet ist, ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend geklärt und zu bejahen.
Entscheidungsgründe
Die Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, auch dann im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG n.F. das Kindeswohl und/oder familiäre Bindungen entgegenstehen können, wenn der weitere Aufenthalt des betreffenden Kindes bzw. Familienmitglieds im Bundesgebiet "nur" gemäß § 55 AsylG zur Durchführung seines Asylverfahrens gestattet ist, ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend geklärt und zu bejahen.