Beschluss
4 A 3042/19
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0209.4A3042.19.00
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Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 17.7.2019 wird zugelassen.
Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 17.7.2019 wird zugelassen. Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.